Bau- und Architekten­recht

Die Realisierung kleiner oder großer Bauvorhaben wird zunehmend von Konflikten geprägt. Dies beginnt mit dem notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, der Erstellung und dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen, der Durchführung der Bauausschreibung und Baudurchführung, dem Verhandeln und Abschließen von Generalunternehmer- oder Generalübernehmerverträgen oder der Einzelvergabe sowie die Vermarktung erfordern qualifizierte Beratung.

Sowohl die Auftragsvergabe als auch die Errichtung des Bauvorhabens bergen ein hohes Potenzial von Fehlentscheidungen, die die Baukosten um ein Vielfaches steigern und die Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überschreiten können.

Daher ist es notwendig, juristische Unterstützung in allen Abschnitten der Bauwerkserrichtung zu erhalten. Dies betrifft unter anderem:

  • die Mitwirkung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Prozessvermeidung
  • die gerichtliche Betreuung und Prozessführung bei Werklohnklagen und Mängelprozessen
  • der Einleitung und Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren vor oder während eines anhängigen Gerichtsverfahrens


Bereits vor Beginn der eigentlichen Bauphase können die Fehlerquellen reduziert werden und die Bauphase selbst damit reibungsloser gestaltet werden. Hierzu ist es notwendig, dass

  • Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Bauträgerkaufverträge, Kaufverträge über Wohn­ungseigentum vor Unterschrift geprüft werden
  • die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der VOB/B sowie des Preisrechts der HOAI und des Werkvertragsrechts des BGB juristisch begleitet werden


Auch während der Bauphase selbst können eine Vielzahl von Problemstellungen auftreten, welche auch aus juristischer Sicht bewertet werden müssen, so z. B.

  • der Umgang mit Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft erkannt werden
  • die Durchsetzung oder die Abwehr von Nachträgen
  • die richtige Reaktion bei Baubehinderungen und Verzögerungen


Auch nach dem Abschluss des Bauvorhabens gilt es die eigenen Rechte zu wahren oder durchzusetzen. Hierzu gehören

  • die rechtssichere Bauabnahme, sowie die Schlussrechnungserstellung und -prüfung
  • die Durchsetzung oder die Abwehr von Gewährleistungsmängeln
  • die Einbeziehung von Sachverständigen zur Feststellung und Bewertung von Baumängeln
  • die Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen und Verzugsschäden


All die vorstehend aufgeführten Problematiken sind mit juristischen Problemen behaftet, welche einer eingehenden Prüfung und Beratung bedürfen.