Mietrecht

Das Mietrecht umfasst sowohl den Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete. Beide Rechtsgebiete haben sich zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.


Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere im Gewerbemietrecht einerseits die Vertragsgestaltung und -verhandlung von Gewerberaummietverträgen und andererseits die gerichtliche Vertretung von Mietern oder Vermietern.


Ein besonderes Augenmerk ist bei gewerblichen Mietverträgen, welche häufig eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses zu legen. Diese Schriftform entscheidet häufig darüber, ob ein Mieter vorzeitig aus einem für ihn unrentablen Mietvertrag aussteigen kann und andererseits auch, ob ein Vermieter, dem eine günstige Neuvermietung möglich erscheint, eine vermeintliche langfristige Bindung beenden kann.


Daher sind in diesem Bereich besondere Kenntnisse gefragt, welche wir in unserer Kanzlei, aufgrund unserer Spezialisierung, vorhalten.


Aber auch im Wohnungsmietrecht gilt es die vertraglichen Grundlagen immer der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) anzupassen. Der BGH veränderte in den letzten Jahren durch seine Rechtsprechung die gewohnten Lastenverteilungen im Wohnraummietrecht. So hat der BGH die Regelungen zu den Schönheitsrepararurklauseln grundsätzlich geändert. Vor jeder Auseinandersetzung mit Ihrem Mieter empfielt sich daher eine Prüfung des Vertrages.


Auch die Frage, welche Auswirkungen die tatsächliche Wohnfläche in Abweichung von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche auf Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen hat, ist neu zu bewerten. Um diese Kompexität zu veranschaulichen können Sie gerne die ANIMATION ansehen, welche die unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten darstellt.


Um hier nicht Rechtsfehler zu begehen, welche zu vermeiden sind, bedarf es der fachlichen Beratung, bevor man mit seinem Mieter in Streit gerät.


Das nachhaltige Ziel im Mietrecht ist es, Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Dies nicht nur, weil Mietverträge auf Dauer angelegte Rechtsbeziehungen darstellen, sondern auch, weil Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Mietrechtes meist, aufgrund der Verhältnisse von Streitwert zu Gerichts- und Sachverständigenkosten, unwirtschaftlich sind. Auch dieser Aspekt ist Teil unserer Beratung, da uns die finanziellen Folgen für unsere Mandantschaft ebenso wichtig sind, wie die fundierte rechtliche Beratung und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche.