Grundstücksrecht

Bei Kauf und Verkauf einer Immobilie können aus juristischer Sicht zahlreiche Fehler begangen werden, die im Nachhinein sehr kostspielig werden können. Sie sollten Ihren Kaufvertrag vor der notariellen Beurkundung prüfen und sich zu dem beabsichtigten Kaufvertrag einer Immobilie vorher eingehend beraten lassen. Nach der notariellen Beurkundung sind Sie regelmäßig an den Vertrag gebunden und Änderungen am Vertrag sind dann in der Regel nicht mehr möglich.


Gleiches gilt beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger. Auch hier enthalten die Verträge oft ungünstige oder schlicht auch nichtige Bestimmungen, welche jedoch geprüft und einer Risikoabwägung unterzogen werden müssen. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Frage der Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu legen. Hier hat die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu geführt, dass auch Verkäufe nach Fertigstellung der Eigentumswohnung für eine gewisse Zeit noch die Rechte zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums auslösen können.


Beim Kauf einer vermieteten Immobilie sollten die bestehenden Mietverträge einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Dies nicht nur, da möglichweise ungültige Schönheitsreparaturklauseln zu späteren Mehrkosten beim Auszug des Mieters führen können, sondern auch, weil es Beschränkungen bei Mieterhöhungen geben kann, welche die Rentabilität der Immobilie nachhaltig beeinflussen.


Nach dem Kauf der Immobilie können sich Mängel an dieser herausstellen. Diese sind rechtssicher geltend zu machen, damit man nicht teurer kauft als notwendig.


Dies setzt eine Kenntnis der Rechtsprechung auf diesem Gebiet voraus, welche nur durch die entsprechende Spezialisierung zu gewährleisten ist.